Bitte leisten Sie die Anzahlung und Restzahlung entsprechend Anforderung des Vermieters bzw. seines Vertreters. Bei kurzfristigen Buchungen, ab 30 Tagen vor Reisebeginn, ist der komplette Reisepreis sofort fällig und zahlbar. Bitte legen Sie in diesen Fällen bei Anreise immer einen Einzahlungsnachweis vor. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes.
Der Mietvertrag wurde zwischen dem Mieter und dem genanntem Vermieter abgeschlossen. Der Vermieter vermietet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Rujana ist weder Vermieter noch Reiseveranstalter, sondern ausschließlich Vermittler des Mietvertrages. Beim Abschluss des Mietvertrages vertritt Rujana den Eigentümer.
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur mit der im Mietvertrag vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Verstößt der Mieter gegen die vereinbarte Maximalbelegung stimmt er einer doppelten Mietpreiszahlung entsprechend Gesamtpreis dieses Mietvertrages zu. Bei vom Mieter oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden haftet der Verursacher. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietobjektes.
Bei Einzug überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes, anderenfalls erkennt er Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Einrichtung an. Festgestellte Schäden sind dem Vermieter oder seinem Vertreter spätestens am nächsten Tag anzuzeigen. Beanstandungen oder Reklamationen sind dem Vermieter oder seinem Vertreter während des Aufenthaltes anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Benachrichtigung und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, stehen dem Mieter keine Ansprüche wegen Nichterfüllung des Mietvertrages, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
Die Haftung des Vermieters für Schäden, die keine Körperschäden sind, beschränkt sich auf die Höhe des Übernachtungspreises laut Mietvertrag. Voraussetzung ist, dass weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde. Der Vermieter haftet nicht für Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören insbesondere Anordnungen von Behörden, Überflutungen, Sturm, Stromausfälle, Straßensperrungen, Stau, Feuer und Terroranschläge. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die der Mieter in das Mietobjekt eingebracht hat, auch haftet er nicht für Fahrzeugbeschädigungen bei Nutzung eines vorhandenen Parkplatzes. Besondere Parkplatzeigenschaften werden nicht zugesichert. Diese Nutzungen erfolgen auf eigene Gefahr.
Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr, spätestens aber ab 18.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist eine längere Nutzung nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Verlängerungsbuchung möglich. Räumt der Mieter das Mietobjekt nach 10.00 Uhr, so gilt in jedem Fall eine Gebühr von 10,- EUR je angefangene Stunde als vereinbart.
Schlüssel für das Mietobjekt werden dem Mieter im Büro des Vermittlers oder im autorisierten Servicepoint ausgehändigt und zurückgegeben. Für beschädigte und nicht ordnungsgemäß zurück-gegebene Schlüssel haftet der Mieter.
Haupt- und Nebensaison täglich 10.00 Uhr - 18.00 Uhr, Außersaison und Feiertage nach Vereinbarung.
Die Rügener Ostseebäder erheben eine Kurabgabe. Sollte sich die Höhe der Kurabgabe zwischen Buchung und Anreise ändern, erfolgt ein gegebenenfalls eine Nachberechnung oder Erstattung.
Bei Abreise ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen, insbesondere ist Geschirr zu spülen und Müll zu entsorgen. Unterlässt der Mieter diese Tätigkeiten stimmt er einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 50,00 EUR zu.
Bis 90 Tage vor Anreise können beide Seiten diesen Mietvertrag schriftlich kostenfrei stornieren. Der Mieter zahlt in diesem Fall lediglich eine Bearbeitungsgebühr von einmalig 50,- EUR an. Der Vermieter/Rujana kann nur aus wichtigem Grund stornieren, wie z.B. bei behördlichem Vermietungsverbot oder bei Unvermietbarkeit des Objektes.
Bei Kündigung oder Rücktritt 89 - 60 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 25 % des Reisepreises.
Bei Kündigung oder Rücktritt 59 - 31 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 50 % des Reisepreises.
Bei Kündigung, Rücktritt oder Reiseabbruch ab 30 Tage vor Anreise zahlt der Mieter 75 % des Reisepreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden geringer war oder nicht entstanden ist. Zur Vermeidung von Stornokosten wird eine Reiserücktrittskostenversicherung der ERGO Reiseversicherung empfohlen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ihr Vermieter und Rujana wünschen Ihnen eine angenehme Anreise und einen erholsamen Aufenthalt auf der schönen Insel Rügen.
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Servicebüro Binz: Wylichstraße 11, 18609 Ostseebad Binz
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